Die Regeln zur Erstellung der GND-Datensätze
Normdatensätze für Personen, Familien, Körperschaften, Konferenzen und Gebietskörperschaften sowie Werke werden nach dem Regelwerk „Ressource Description and Access“ (RDA) erfasst. Das Regelwerk wird für den deutschsprachigen Raum durch die Anwendungsrichtlinien RDA DACH ergänzt.
Der Katalogisierungsstandard steht online zur Verfügung. RDA DACH ist eine integrierte, browser-basierte Web-Anwendung.
Für die inhaltliche Erschließung der Ressourcen verwendet man in Bibliotheken kontrolliertes Vokabular. Dieses wird in Normdatensätzen abgelegt. Die Normdatensätze für Sachbegriffe, gewisse Sammlungen und Geografika wie Bauwerke, Großplastiken, Wege, Naturparks, naturräumliche Einheiten und weitere werden nach den „Regeln für die Schlagwortkatalogisierung“ (RSWK) erfasst. Erläuterungen, wie einzelne Entitäten in der GND abgeleitet aus den oben genannten Regelwerken zu erfassen sind, finden sich in der GND-Dokumentation. Für allgemeine Beratung und Informationen zu neuen GND-Regeln, die über den Bedarf der Bibliotheken hinausgehen, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden.
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Letzte Änderung: 25.09.2023